Über die Bruderschaft

Mit Freude und Stolz blickt unsere St. Josef-Schützenbruderschaft Höingen auf Ihr über 360-jähriges Bestehen zurück.

So lang zumindest lässt sich die Geschichte der Bruderschaft anhand von Schriftfragmenten zurückverfolgen. In dieser bewegten Zeit im Ausklang des 30-jährigen Krieges schlossen sich in vielen Ortschaften Bürger in Schutzgemeinschaften zusammen. Nur durch den Zusammenschluss in einer christlich geprägten Gemeinschaft war man in der Lage, sich den Gefahren der Zeit wirkungsvoll zu widersetzen.

Heute wie damals gehören Mut und Bereitwilligkeit dazu, sich offen und frei zu den Idealen der Schützenbruderschaften „Glaube-Sitte-Heimat“ zu bekennen. Tradition heißt für eine Schützenbruderschaft nicht nur Erinnerung an das Vergangene wachzuhalten, sondern sich im persönlichen Leben als auch in der Gemeinschaft für die Verwirklichung der menschlichen Grundwerte und Grundrechte einzusetzen und diese ewig gültigen Werte an nachfolgende Generationen weiterzugeben.

 

Der Aktuelle Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Thomas Klebsattel, Brudermeister
  • Stephan Junker, Stellv. Brudermeister
  • Thomas Kettler, Kassierer
  • Markus Rennemeier, Schriftführer
  • Bodo Schulte, Adjutant, Bruderschaftsrat
  • Fritz Kersting, Königsoffizier
  • Andreas Vogt, Königsoffizier
  • Timo Schulte
  • Ingo Krekel, Kaiseroffizier
  • Meinolf Pingel, Bieroffizier
  • Sascha von Borzikowski, Fähnrich
  • Bodo Zimmer
  • Felix Lohmann, Fähnrich
  • Christopher Bock
  • Sebastian Hahn, Hallenwart
  • Fabian Risse
  • Hubertus Meier, Kassierer
  • Tobias Pieper
  • David Sauer
  • Phillip  Boehmer
  • Fabian Ebel, Fähnrich
  • Sebastian Kersting, Jungschützenoffizier
  • Chris Schlüterman
  • Jan Pantel
  • Luca Risse, Jungschützenoffizier
  • Matthias Wegener
  • Nico Menn
  • Benjamin Pieper,  aktueller Schützenkönig
  • Jonas Schleimer
  • Marvin Kettler

Unsere Majesteten

Da sind sich alle einig: Höhepunkt und zugleich ältester Bestandteil des Brauchtums im Schützenjahr ist das Königsschießen. Auch das gravierte Motiv des Königordens von Franziskus Egon Freiherr von Fürstenberg aus dem Jahre 1744 zeigt einen Schützen beim Vogelschuss. Die Nähe unserer Bruderschaft zum Hause Fürstenberg wird hier deutlich. Äußeres Zeichen der Königswürde ist dabei das Königssilber (Kette). Aus zunächst nur einem Kranz bestehend, wurde sie im Laufe der Jahre um zwei weitere ergänzt. Alle Könige der Bruderschaft seit 1912 sind auf einzeln aneinander gefügten kleinen Plaketten abzulesen.
Das Königspaar steht im Mittelpunkt der Bruderschaft, ist bei allen repräsentativen Aufgaben zugegen und genießt nach wie vor auch in der Dorfgemeinschaft ein hohes Maß an Ansehen.  

Chronologie der Könige:

1695 Ferdinand Josef Freiherr von Fürstenberg
1737 Christian Ignatz Alexander Freiherr von Fürstenberg
1744 Franziskus Egon Freiherr von Fürstenberg
1745 Ferdinand Josef Freiherr von Fürstenberg
1755 Rudolf Schneider, Neheim
1771 Peter Robbert
1775 Johannes Henricus Dölner
1777 Kaspar Ferdinand Greve
1780 Johannes Stöte, Bremen
1783 Ferdinandus Stöte, Bremen
1785 Kaspar Ebell
1793 Evert Ebell
1826 Georg Roendisch, Bremen
1827 Theodonis Münstermannus ex Oberense
1828 Gebr. Kornviker
1832 T. Ley (Vogel) F. Schulte (Platte)
1832 Anton Helmig
1835 C. Odendahl, Bremen
1836 Heinrich Schlünder
1837 Kaspar Hershoff, Lüttringen
1839 Herm. Grae gen. Risse
1849 Franz Schleimer, Schmied
1850 Anton Albert
1852 Jos. Kettler, Stellmacher
1853 Jos. Kettler, Stellmacher
1854 Franz Runte
1855 Anton Kettler
1856 Eugen Tillmann gen. Potthoff, Ruhne
1857 Küster Franz Hellmich, Bremen
1859 Eberhard Tillmann gen. Potthoff, Ruhne
1860 Jos. Kettler
1861 Theodor Ebel
1862 Eberhard Tillmann gen. Potthoff, Ruhne
1863 Jos. Walter
1864 B. Kerstin, Landwirt
1865 Küster Franz Hellmich, Bremen
1867 Jos. Kettler
1869 Küster Franz Hellmich, Bremen
1870 Adolf Söbbeler
1875 Jos. Wegener
1876 Jos. Kettler
1877 Heinrich Kettler
1878 Ferdinand Walter
1879 Nikolaus Ebel
1880 Theodor Voss
1882 Jos. Kettler
1883 Jos. Wegener
1884 Kaspar Tigges
1885 Peter Meier
1886 Franz Schmale
1887 Nikolaus Ebel
1888 Kaspar Kettler
1889 Heinrich Ebel gen. Schmale
1890 Kaspar Prünte
1891 August Ebel
1892 Eberhard Tönnis
1893 Bernhard Pieper
1894 Heinrich Backs
1895 Wilhelm Pieper
1897 Adolf Hellmeister
1898 Heinrich Kaiser
1899 Wilhelm Pieper
1900 Egon Ebel
1901 Heinrich Wilmes
1902 Anton Kettler
1903 Th. Plümper
1904 Bernhard Runte
1905 Rudolf Backs
1906 Bernhard Langesberg
1907 Herm. Risse
1908 Heinr. Backs
1909 Th. Plümper
1910 G. Plümper
1911 W. Kettler
1912 Franz Walter
1913 Ferd. Vehre
1914 Martin Eickel
1919 Franz Kettler
1920 Ludwig Düllberg
1921 Albert Kaiser
1922 Franz Heimann
1924 Wilhelm Schwarze
1925 Franz Bauerdick
1926 Franz Schütte
1927 Wilhelm Walter gen. Langesberg
1928 Heinrich Wegener
1929 Josef Gretenkort
1930 Karl Kleine
1931 Fritz Nase
1932 Ferdinand Kettler
1933 Bernhard Gretenkort
1934 Wilhelm Kleine
1935 Ferdinand Kettler
1936 Christian Risse
1937 Wilhelm Wenner
1938 Franz Kaiser
1939 Heinrich Pantel
1948 Josef Schönhense
1949 Otto Gretenkort
1950 Theo Lohmann
1951 Heinrich Düllberg
1952 Franz Schütte
1953 Erich Risse
1954 Heinz Risse
1955 Günther Scholz
1956 Josef Tönnis
1957 Huber Walter gen. Langesberg
1958 Raimund Höhne
1959 Adolf Vetter
1960 Josef-Johann Risse
1961 Heinrich Pieper
1962 Hubert Schlegel
1963 Raimund Gretenkort
1964 Gottfried Schulte
1965 Josef-Adolf Risse
1966 Rudi Pieper
1967 Heinz Wienbürger
1968 Klaus Müller
1969 Gottfried Richter
1970 Wilfried Bamberg
1971 Horst Grüne
1972 Erich Katzmarski
1973 Josef Reinsch
1974 Karl Lenze
1975 Karl Kettler
1976 Erich Rohr
1977 Herbert Lenze
1978 Franz-Josef Dümpelmann
1979 Egbert Gretenkort
1980 Siegfried Krutmann
1981 Fritz Dümpelmann
1982 Werner Backs
1983 Erich Wegener
1984 Alois Pantel
1985 Hubert Richter
1986 Friedhelm Gretenkort
1987 Willy Reinsch
1988 Horst Taprogge
1989 Richard Klebsattel
1990 Michael Risse
1991 Friedhelm Kersting
1992 Horst Vetter
1993 Heinz Wenner
1994 Bernhard Dellbrügge
1995 Hubert Pieper
1996 Harald Nordhaus
1997 Bernd Backs
1998 Meinolf Pantel
1999 Stephan Veit
2000 Robert Butterweck
2001 Hans-Joachim Liebrecht
2002 Wolfgang Schrage
2003 Stephan Junker
2004 Peter Selinski
2005 Daniel Schrage
2006 Manfred Lohmann
2007 Manfred Vetter
2008 Heiner Schlüter
2009 Daniel Risse
2010 Sascha von Borzikowski
2011 Christian Kersting
2012 Albert Richter
2013 Peter Taprogge
2014 Klaus Pieper
2015 Markus Rennemeier
2016 Hubertus Meier
2017 Ingo Krekel
2018 Phillip Boehmer
2019-2022 Thomas Klebsattel
2022 Dirk Reinsch
2023 Nico Menn

Hier gehts zur historischen Bildergalerie der Könige unserer Bruderschaft >>>>>>>>>

Die Ursprünge sind dargestellt – betrachten wir nun die jüngere Vergangenheit und beginnen wir mit dem Übergang
vom 19. ins 20. Jahrhundert.

Aus der Zusammenfassung der Ursprünge unserer Bruderschaft können wir ablesen, warum 1912 das 250. und dann schon im Jahre 1928 das 275. Jubiläum im Abstand von nur 16 Jahren gefeiert wurden. Hauptmann und damit verantwortlicher Chef der Bruderschaft waren zunächst Heinrich Backs, zum Jubelfest 1912 Wilhelm Pieper und zum Jubiläum im Jahre 1928 Anton Schulte Albert gen. Olves. In die Zeit um 1912 fällt der Erwerb des ersten eigenen Schützenplatzes. Eine erste Steuer für dieses Grundstück wurde vom damaligen Amt Bremen mit 14 Mark festgelegt.

Für das 250-jährige Jubiläum und die danach folgenden Schützenfeste war also ein neuer, bis heute bestehender
Standort festgelegt.

Der 2. Weltkrieg bereitete auch dem Höinger Schützenwesen von 1939 bis 1948 ein vorläufiges Ende. Dem besonderen Einsatz des damaligen Hauptmannes Theodor Walter-Langesberg ist es mitzuverdanken, dass allen Schwierigkeiten und Problemen zum Trotz schon 3 Jahre nach dem Krieg wieder ein Schützenfest gefeiert wurde. Der Schützenbruder Leo Pantel übernahm 1948, stellvertretend für seinen im Krieg gefallenen Bruder Heinrich, die Königswürde. Königin war seine Frau Rosa. In diesem sowie im darauf folgenden Jahr wurde den von den Alliierten festgelegten Vorgaben folgend (der Gebrauch von Munition war den Deutschen noch verboten) die Königswürde durch Schiessen mit der Armbrust ermittelt.

Erstes Königspaar nach dem Kriege waren Josef und Lucia Schönhense. Im Festzug wurden König und Königin durch das Dorf geleitet, um dann auf dem Schützenplatz ein – mit weitgehend „Eigengebranntem“ und sicher bescheidenen Möglichkeiten – harmonisches Schützenfest zu feiern. In dieser Zeit mancher Entbehrungen sicher für alle Beteiligten ein willkommener Anlass, sich für einige Stunden der Alltagssorgen zu entledigen und ganz einfach im Gespräch fröhlich zu sein.

Unter Leitung des Vorstandskreises um Brudermeister Fritz Kersting wurde die bestehende, nach allen Seiten offene Tanzhalle abgebrochen und in nur eineinhalb Monaten eine neue, erste Schützenhalle bis hin zum Richtkranz fertig gestellt. Ein gewaltiger Kraftakt der Dorfgemeinschaft, auf den man zu Recht stolz sein durfte. Die inzwischen zu vielen Anlässen genutzte Halle bestand dann zum 300-jährigen Jubiläum der Bruderschaft im Jahre 1953 die erste große Bewährungsprobe.

Gemeinsamkeit und Zusammenstehen der Dorfgemeinschaft zeigten sich auch beim Kirchenneubau. Nachdem im Herbst 1955 die Höinger Vereine den Beschluss zum Neubau gefasst hatten, folgten zunächst Haussammlungen um die nötige wirtschaftliche Basis zu schaffen, dann wurden „die Ärmel aufgekrempelt“ und fertig war im Jahre 1958 unsere neue St. Josef – Kapelle. Dass auch diese Aktion weitaus schwieriger und arbeitsintensiver war als hier – vielleicht ein wenig simpel – dargestellt, liegt auf der Hand. Die heilige Messe wurde übrigens während der Bauphase in der Schützenhalle gelesen.

Die Anfänge des Schützenwesens in deutschen Landen verlieren sich zum Leidwesen vieler Bruderschaften/ Schützengesellschaften/ Vereine und Historiker im Dunkel der Geschichte. Kriege, Brände und die Sorge, archivierte Mitgliedslisten könnten Grundlage für eine Rekrutierung sein, sind sicher Gründe, die zur Vernichtung vorhandener Unterlagen führten.
Vielfach ist das Fehlen von Dokumenten in ländlichen Bereichen auch auf kaum vorhandene administrative Strukturen oder eben auch ganz einfach auf Unaufmerksamkeit zurück zu führen. Mythen, Phantasien, ja überlieferte Interpretationen und Einbildungen ranken sich in einer Vielzahl um die Urquellen von Bruderschaften, ihrer Sitten und Gebräuche.
Geschichtlich gesichert sind Recherchen, nach denen sich Schützengilden eindeutig als Schutzgemeinschaften formiert haben. Wehrtüchtigkeit, polizeiliche Aufgaben aber auch z. B. die Brandbekämpfung oder – sicher durch die Nähe und Verbundenheit zur katholischen Kirche gegeben – karitative Abwicklungen werden ihnen zugeschrieben.
Eine Renaissance erlebte vor diesem Hintergrund das Schützenwesen in der zweiten Hälfte des 16. und dann nach den Wirren des 30jährigen Krieges im 17. Jahrhundert. Die Kriegsfurie brach nach langer Friedensruhe über das Land herein. Die Notwendigkeit des sich „Wehrenmüssens” wuchs mit einem Schlage. Der niederländische Freiheitskrieg (1568 – 1648) führte die kriegsführenden Niederländer und Spanier bei ihren weiten Furagierungs- und Raubzügen auch in unsere Gefilde. Das Fehlen stehender Milizen und die Vernachlässigung der Wehrtüchtigkeit der Landbevölkerung rächten sich furchtbar. Nirgendwo in ländlichen Bereichen konnte den marodierenden Heerhaufen ernsthafter Widerstand geboten werden, einhergehend der 30jährige Krieg (1618 – 1648)! In diese Zeit also gehen die Ursprünge unserer Bruderschaft zurück.

Greifen wir auf die Formulierungen von Jörg Patzer in unserer Festschrift zum 325jährigen Jubiläum im Jahre 1978 zurück, so erfahren wir, dass noch im Jahre 1912 der Ursprung der Bruderschaft auf das Jahr 1662 festgelegt war. Ein aus
Silber getriebener Vogel trägt in seinem Schnabel einen wappenförmigen Anhänger, auf dem die Jahreszahl 1662 eingraviert ist. Es wurde also im Jahre 1912 mit vielen Gästen das 250jährige Jubiläum der Bruderschaft gefeiert.
Kurz nach diesem Jubiläum brannten Gastwirtschaft und mechanische Schreinerei Löcke (heute Rademacher) nieder.
Bei den Aufräumarbeiten fanden sich Reste von Büchern und Akten, die das Jahr 1653 als Gründungsjahr der Bruderschaft
nannten. Diese durch den Fund der Fragmente entstandene neue Situation wurde bei den dann folgenden Jubiläen selbstverständlich berücksichtigt. So sind es oft seltsame Begebenheiten oder einfach nur Zufälle, die über Jahrhunderte festgeschriebene Dinge in einem neuen Licht erscheinen lassen

Offizielle Urkunden oder Niederschriften über die Gründung unserer Bruderschaft sind nicht in unserem Besitz. Wir können aber davon ausgehen, dass – wenn nach dem Brand der genannten Schreinerei Buch- und Aktenreste aus dem Jahre 1653 gefunden wurden – die Bruderschaft / Schutzgemeinschaft / Gilde oder was auch immer bereits existiert hat. Vor dem Hintergrund, dass eine Ursiedlung bereits vor dem Jahre 793 bestand ist das auch absolut nachvollziehbar.

Wiljo Giese hat die Aufzeichnungen des Neheimer Rektors Bernhard Bahnschulte, der sich Zeit seines Lebens mit der Geschichte der Heimat befasst und sein fundiertes Wissen niedergeschrieben hat, eingesehen und in seiner umfangreichen Auf- und Ausarbeitung für unsere Festschrift zum 325jährigen Jubiläum wie folgt festgelegt:

Lange bevor Höingen im Jahre 793 urkundlich erwähnt wird, bestand bereits eine Ursiedlung. Der Missionar St. Ludger, der Gründer des Klosters Werden bei Essen, kam in die Siedlung, die heute Höingen heißt. Er nahm Schenkungen entgegen für das Kloster. Eine Abschrift dieses „Liber priveligorum major“ der Abtei Werden aus dem Jahre 793 ist überliefert. Darin erfahren wir über Höingen:

1. Thiadolphus in Hoangi schenkt dem Abt Luidger ein Land, dessen Ertrag sechzehn Denare wert ist.
2. Eileco bewirtschaftet den Haupthof; er muss außer der Heerbannsabgabe noch 2 Denare für Wein abliefern.
3. Linzekin, ein Bauer von Höingen hat an Heerbannsabgabe 3 Solidi und 4 Denare zu entrichten
(nach damaligem Wert etwa so viel wieein fettes Schwein), ferner muss er Wein in Höhe von 2 Denaren abliefern.

Soweit die Formulierungen von Wiljo Giese.

Zur weiteren Erläuterung:
Die im Jahre 793 aufgeführten Positionen sind die Schenkungen über einen Zeitraum von etwa 2 Jahrhunderten hinweg. Wenn Land und/oder Hof geschenkt wurden, konnte das nur aus über lange Zeiträume hinweg gewachsenen Strukturen geschehen.
Wird darüber hinaus die festgeschriebene Weinration aus eigenem Anbau bestritten, unterstreicht das die These, dass die Ursiedlung „Höingen“ bereits deutlich vor dem Jahre 793 bestand.

Der Vogel wird jedes Jahr ehrenamtlich von dem Schreinermeister Klaus Pieper in liebevoller zeitaufwendiger Handarbeit gefertigt.
Anschließend wird er an dem Wochenende vor dem Schützenfest in der örtlichen Bäckerfiliale in das Schaufenster aufgestellt und die Höinger Bevölkerung
kann sich das „Federvieh“ in aller Ruhe anschauen.

Seit 2018 wurde das Vogelschießen auf den Dorfplatz in das Höinger Zentrum verlegt.
Der neue Standort wurde von der Dorfgemeinschaft mit einer sehr positiven Resonanz aufgenommen.

§1 Name und Sitz der Bruderschaft

Die Schützenbruderschaft führt den Namen:
St. Josef Schützenbruderschaft 1653 Höingen e.V.
Sie ist unter diesem Namen in das Vereinsregister des Amtsgerichts in Werl eingetragen und hat ihren Sitz in 59469 Ense, Ortsteil Höingen.

§2 Wesen und Aufgaben

Die Bruderschaft ist kirchlich mit der St. Josef Kapellengemeinde in Ense, Ortsteil Höingen und der St. Lambertus Pfarrgemeinde in Ense, Ortsteil Bremen verbunden.
Getreu dem Wahlspruch „Für Glaube, Sitte, Heimat“ stellen die Mitglieder der Schützenbruderschaft sich folgenden Aufgaben:

Bekenntnis des Glaubens durch
  • Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in der Bruderschaft die gleichen Rechte und Pflichten.
  • Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Brüderlichkeit
  • Werke christlicher Nächstenliebe.
Schutz der Sitte durch
  • Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben.
  • Erziehung zu körperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schießsport.
Liebe zur Heimat und zum Vaterland durch
  • Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewußtem Bürgersinn,
  • tätige Nachbarschaftshilfe,
  • Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten Brauchtums,
  • Heimatpflege und heimatliches Brauchtum

§3 Gemeinnützigkeit

Die Bruderschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Bruderschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Bruderschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr der Bruderschaft ist das Kalenderjahr.

§5 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede männliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, unbescholten und bereit ist, sich zum Inhalt dieser Satzung zu verpflichten. Personen die keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehören, kann die Gastmitgliedschaft in der Bruderschaft gewährt werden. Für sie gelten die Pflichten und Rechte der Satzung der Bruderschaft, mit der Ausnahme des passiven Wahlrechts und des Rechtes auf den Königsschuss. Das Gesuch um Aufnahme ist an den Vorstand zu richten, der auch über die Aufnahme entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Im Falle des Todes eines Schützenbruders, haben die Angehörigen dem Vorstand rechtzeitig Mitteilung zu machen. Es soll jedem Schützenbruder mit der Bruderschafts-fahne das Geleit zum Grabe gegeben werden.
Das ausscheidende Mitglied hat auf das Vermögen der Bruderschaft keinen Anspruch. Auch ein Anspruch auf Auseinandersetzung steht ihm nicht zu.
Der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr ist spätestens beim Ausscheiden zu zahlen.
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Mitglied das Ansehen und die Interessen der Bruderschaft schädigt, oder wenn es mit dem Jahresbeitrag drei Jahre im Rückstand bleibt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist vorher das rechtliche Gehör zu gewähren.

§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder der Bruderschaft haben gleiche Rechte. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Sollten durch die Einnahmen die Ausgaben nicht gedeckt werden, so ist jedes Mitglied verpflichtet Nachzahlungen zu leisten.
Bei der Feier des Schützenfestes wird ein vom Vorstand zu bestimmendes Eintrittsgeld erhoben.
Am Königsschießen können nur Mitglieder teilnehmen, die drei Jahre und länger der Bruderschaft angehören. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Der König wählt sich zur Repräsentation bei Veranstaltungen und Festzügen eine Person des anderen Geschlechts. Das gleiche gilt für den Hofstaat.
Während des Schützenfestes haben alle Mitglieder an den öffentlichen Aufzügen teilzunehmen, soweit es ihnen körperlich und gesundheitlich möglich ist.

§7 Vorstand und Beirat

Der Brudermeister, der stellvertretende Brudermeister, der Schriftführer, der Kassierer und ein Bruderschaftsrat bilden den gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes, von denen einer der Brudermeister oder stellvertretende Brudermeister sein muss, sind befugt, die Schützenbruderschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Der Beirat besteht aus

  • dem Pfarrer der Pfarrgemeinde St. Lambertus Bremen als Präses der Bruderschaft
  • und weiteren Vorstandsmitgliedern.
  • dem amtierenden Schützenkönig

Vorstand und Beirat sollen insgesamt nicht mehr als 25 Mitglieder haben.

§8 Wahlen zum Vorstand und zum Beirat

Jedes Mitglied hat ein Vorschlagsrecht bei Vorstands- und Beiratswahlen. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung durch Abstimmung. Gewählt ist das Mitglied, welches die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.Bei Stimmengleichheit muss eine erneute Wahl stattfinden.Die Wahlperiode ist eine dreijährige.
Jedes Mitglied hat eine auf ihn fallende Wahl anzunehmen, wenn nicht besondere Entschuldigungsgründe vorliegen.
Der Brudermeister wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Im Übrigen wird über die Funktionen der gewählten Mitglieder des Vorstandes und des Beirates innerhalb des Vorstandes oder des Beirates im Vorstand und Beirat entschieden.
Das erste Vorschlagsrecht wird dem Brudermeister zugestanden. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag kann auch geheim abgestimmt werden.

§9 Vorstandssitzungen

Sitzungen des Vorstandes werden vom Brudermeister, stellvertretenden Brudermeister oder vom Schriftführer einberufen. Die Sitzungen werden vom Brudermeister oder stellvertretenden Brudermeister geleitet. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf seiner Mitglieder anwesend sind. Er beschießt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen seiner anwesenden Mitglieder.Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Über die Sitzungen sind eine Anwesenheitsliste zu führen und ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§10 Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können auf Beschluss des Vorstandes einberufen werden und müssen einberufen werden, wenn dieses von mindestens 10 % der Bruderschaftsmitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt wird.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Der Termin und der Tagungsort der Mitgliederversammlung wird rechtzeitig, 14 Tage vorher, in der örtlichen Presse (Westfalenpost, Soester Anzeiger) und durch Aushang, bekannt-gegeben. Die Tagesordnung wird zu Beginn der Versammlung bekanntgegeben.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§11 Form und Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlungen werden vom Brudermeister ober bei dessen Abwesenheit vom stellvertretenden Brudermeister geleitet. Sollten beide Vorsitzenden nicht anwesend sein, so wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.
In der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung gibt der Schriftführer der Versammlung einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr bekannt. Der Kassierer gibt einen Kassenbericht ab und die Kassenprüfer berichten über das Ergebnis ihrer Kassenprüfung.
Die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratung und Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten, die die Bruderschaft betreffen,
  • Wahl und Entlastung von Vorstand und Beirat oder einzelner Mitglieder dieser Gremien,
  • Wahl der Kassenprüfer,
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
  • Änderung der Satzung,

§12 Protokoll

Über jede Mitgliederversammlung führt der Schriftführer ein Protokoll, welches von dem Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung vorzulesen.

§13 Satzungsänderungen

Die Satzung kann nur in einer Mitgliederversammlung geändert werden. Vorschläge dazu sind vom Vorstand mit Begründung einzureichen, der darüber entscheidet, ob sie der nächsten Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zur Änderung der Satzung der Schützenbruderschaft ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

$14 Auflösung der Bruderschaft

Über die Auflösung der Bruderschaft entscheidet eine Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der Teilnehmer.
Wird die Bruderschaft aufgelöst oder fällt ihr bisheriger Zweck weg, fällt das Vermögen, nachdem alle Schulden gedeckt sind, an die St. Josef Kapellengemeinde in Ense, Ortsteil Höingen, die es unmittelbar und ausschließlich für kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§15 Datenschutzklausel

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Abteilung, Auszeichnungen; Bankverbindung und weiter dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betreffende Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG bzw. der kirchlichen Datenschutzverord-nung KDO, per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Sport- und Spielbetriebs, die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen in der Presse, im Internet sowie Aushänge am „Schwarzen Brett“. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z.B. Übermittlung an Dritte) ist – mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den Bund und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verbände – nicht zulässig.
Als Mitglied des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Austrittsdatum und Vereinsmitgliedsnummer (sonstige Daten); bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Die namentliche Mitgliedermeldung erfolgt über ein internetgeschütztes Programmsystem.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Bruderschafts-Homepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufes unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

$16 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 15. Februar 2014 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Alle vorangegangenen Satzungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

Inhalt folgt…
Jungschuetzen@schuetzen-hoeingen.de

Höingen ist eines der 14 Dörfer der Gemeinde Ense in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Soest. Höingen hat 1.930 Einwohner (Stand: 30. Dezember 2015).
Im Jahre 793 wurde das Dorf erstmals unter der Bezeichnung „Hoangi“ schriftlich erwähnt. Am 1. Juli 1969 wurde Höingen bei der kommunalen Neugliederung in die Gemeinde Ense eingemeindet.
Die höchste Erhebung Höingens ist der Fürstenberg mit 278,9 m ü. NN.
Am Osthang des Berges befinden sich vorgeschichtliche Hügelgräber. Auf dem Fürstenberg stand im 8. Jahrhundert die Burg Oldenburg, eine Wallburg, die während der Sachsenkriege der örtlichen Bevölkerung als Fliehburg diente.
Die Burg Fürstenberg, eine Landesburg Kurkölns, wurde erstmals 1295 erwähnt und 1343/1344 endgültig zerstört. Der Berg kam nach dem bischöflichen Kurfürsten und Landesherrn des Herzogtums Westfalen zu seinem Namen: der Berg des Fürsten – Fürstenberg.
(Quelle: Wikipedia)

Die Schützenbruderschaft hat den Namen „St.Josef“, der auch der Patron der Höinger Kapelle ist, angenommen, was sicherlich auf die Verpflichtung der Schützenbrüder hinweist, für die Kirche und Glauben einzutreten.
Die erste Kapelle entstand im Jahre 1750. Sie war aus Fachwerk gebaut, der damals üblichen Bauweise.
Sie war den heiligen Josef, Hubertus, und Luzia geweiht.
1897 wurde die Kapelle, die baufällig und zu klein geworden war, abgerissen und eine neue erbaut. Wie es in der Urkunde heißt, wurden die nicht unerheblichen Kosten von 15-1600 Mark „durch den Edelmut und Opferfreudigkeit der Höinger selbst aufgebracht, indem die einen sich besonders auszeichneten durch Schenkung und Herbeibeschaffung von Baumaterialien während die andern durch Geldspenden oder Handleistungen das Werk förderten“.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Kapelle wiederum zu klein. Ein Erweiterungsbau lohnte nicht, deshalb beschloss man im Herbst 1955 den Abbruch der alten Kapelle und den Bau eines neuen Gotteshauses, dass heute noch ein Zeugnis ist für den Gemeinschaftssinn der Höinger. Die Kosten waren mit DM 120000 veranschlagt.
Eine stolze Summe für eine Gemeinde von 650 Einwohnern.
Aber durch Spenden der Wochenlöhne von Arbeitern und Bauern wuchs das Kapital an. Wie viele Arbeitsstunden um Gotteslohn abgeleistet wurden ist nicht genau bekannt, aber mancher Helfer – Maurer, Zimmerleute, Schreiner und Bauhilfsarbeiter sollen über 500 Stunden Arbeitskraft gespendet haben.
Die Einweihung des Gotteshauses fand am 7.September 1958 statt. Inzwischen sind weitere Anschaffungen gemacht worden, die zur Gestaltung des Gottesdienstes beitragen.
Auch die Orgel wurde angeschafft von kleinen und großen Spenden, die die Höinger innerhalb von 1,5 Jahren aufbrachten.
Die Glocken , die die Höinger zum Gottesdienst rufen, waren die letzte große Anschaffung für das Gotteshaus, das ein Symbolist, für das, was eine Gemeinschaft zu leisten vermag, die in Eintracht und Geschlossenheit handelt.